Preiswerter Zahnersatz in Polen
Zahnbehandlung in Polen
Neue Zähne wie Brücken, Prothesen oder Kronen sind teuer. Deshalb ziehen immer mehr Verbraucher eine Zahnbehandlung im europäischen Ausland in Erwägung. Dort sind die Behandlungen, vor allem in Polen oft günstiger als in Deutschland. So lässt sich unter Umständen viel Geld sparen.
Es gibt zahlreiche Zahnkliniken in Polen, also macht es Sinn, auch nach den Preisen zu fragen. Gesetzlich vericherte Patienten erhalten für einen Zahnersatz in Polen denselben Festzuschuss wie in Deutschland. Voraussetzung dafür ist vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vorzubereiten und der Krankenkasse bewilligen lassen. Wir bieten diesbezüglich zwei Arten der Dienstleistungen an.
1. Kostenvoranschläge für Zahnersatz von der kooperierenden Zahnkliniken in Polen. Wir kooperieren mit renommierten Zahnkliniken in vielen Städten Polens u.a. in Warschau, Lodz, Danzig, Krakau, Kattowitz, Posen und Breslau.
oder alternativ:
2. Unterstützung bei Vorbereitung vom notwendigen Anträgen (Heil- und Kostenplänen) für Patienten, welche in beliebigen Zahnarztpraxen in Polen sich behandeln lassen. Diese Leistung ist für Patienten gedacht, welche bereits in Polen einen Zahnarzt ihres Vertrauens haben.
Freie Arztwahl in Europa
Patienten haben in der Europäischen Union das Recht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ambulant behandeln zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt. Dieser Rechtsanspruch ist auch in § 13 Absatz 4 – 6 des fünften Teils des deutschen Sozialgesetzbuch festgelegt.
Allerdings erstatten die Krankenkassen den Patienten die Behandlungskosten höchstens mit dem Satz, der für die gleiche Behandlung im Inland anfallen würde.
Für stationäre Leistungen – ausgenommen in einem Notfall – ist immer die vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
Qualität zahnärztlichen Leistungen in Polen
Zahnersatz ist sowohl im Inland als auch im Ausland immer genehmigungspflichtig. Also muss vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan eingereicht und von der Krankenkasse genehmigt worden sein.
Mittlerweile ist der Standard bei Ausbildung, Laborqualität und zahnärztlichen Behandlung in Polen durchaus mit dem deutschem vergleichbar. Aufgrund niedrigerer Löhne, Mieten und Laborkosten können zahnärztliche Leistungen jedoch preisgünstiger angeboten werden.
Letztlich bleibt es dem Patienten selbst überlassen, eine eigene Einschätzung des Zahnarztes vorzunehmen oder den Empfehlungen Dritter zu vertrauen.
Kooperierende Zahnkliniken in Polen
Für Kassenpatienten wichtig zu wissen
Zunächst begleichen Sie beim Zahnarzt die vollständige Rechnung. Die Krankenkasse erstattet später Kosten anhand eines befundbezogenen Festzuschusses. Hierdurch können Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erstmals zwischen verschiedenen Versorgungsformen wählen. Denn für den gleichen Befund gibt es immer denselben Betrag, unabhängig davon, ob man sich für eine anspruchsvolle oder einfache Lösung entscheidet. Das gilt auch, wenn die Behandlung in Polen erfolgt.
Als Privatpatient
klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und wie hoch der Kostenanteil ist, den sie übernimmt.
Es existieren bei den Versicherungsverträgen eine ganze Reihe von Tarifen und fast jede Versicherung hat ihr eigenes Erstattungssystem.
Unterstützung bei Kostenerstattung durch Krankenkasse
1. Der Patient besucht der bevorzugten Zahnarztpraxis in Polen. Der Zahnarzt führt eine Untersuchung durch und schlägt optimale prothetischen Behandlung vor und nennt deren Gesamtkosten fest.
2. Der nächste Schritt vor Behandlungsbeginn ist die Erstellung eines deutschen Heil- und Kostenplans, der einen Antrag auf Erstattung der Leistungen enthält. Hier können wir helfen – für Erstellung von Heil- und Kostenplan für andere Zahnärzte in Polen erheben wir kleine Gebühr proportional zu bewilligten Kassenzuschüsse.
3. Der Patient reicht den Heil- und Kostenplan bei seiner deutschen Krankenkasse zur Genehmigung ein.
4. Die Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan formal und entweder genehmigt den sofort oder verweist den Patienten gegebenenfalls zunächst an einen Gutachter, der beantragte Leistungen prüft, was zu Korrekturen im Behandlungsplan führen kann.
5. Nach der endgültigen schriftlichen Anerkennung der erstatteten Leistungen durch die deutsche Krankenversicherung führt der Patient die Behandlung in bevorzugter Zahnarztpraxis durch und bezahlt diese vor Ort.
6. Nach Abschluss der Behandlung legt der Patient die Abrechnung seines Zahnarztes bei der Krankenkasse vor. Aufgrund dieser Abrechnung erhält der Patient den zuvor genehmigten Erstattungsbetrag.
Telefon (D)
+49 152 05894214
Telefon (PL)
+48 516 164 639
info@zahnersatz-polen.de
DSGVO
Datenschutzerklärung