Heil- und Kostenplan für Zahnersatz
Aufbau des Heil- und Kostenplanes
Ab dem 1. Januar 2023 werden Zahnbehandlungen in Deutschland elektronisch beantragt und genehmigt. Gesetzlich Versicherte bekommen noch Unterlagen, auf denen die geplante Zahnbehandlung beschrieben ist. Für Patienten, welche sich in EU-Ausland zahnärztlich behandeln wollen, akzeptieren die Krankenkassen die Heil- und Kostenpläne in Papierform.
I. Informationen
Hier werden Name und Adresse des behandelten Zahnarztes eingetragen. Weiter finden sich auch Ihre persönlichen Daten wieder, welche auch auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert sind – Name, Adresse, Geburtsdatum und Krankenkasse.
II. Befund und Behandlungsplan
Hier wird der aktuelle Zustand Ihres Gebisses beschrieben („B“ = Befund, hier steht in Kleinbuchstaben Ihr Zahnstatus). Hinzu kommen Angaben in Großbuchstaben zur geplanten Regelversorgung (Zeile „R“ ) sowie zur davon abweichenden Therapieplanung (Zeile „TP“).
Beispiele für Zeile „B“:
• Ein nicht erhaltungswürdiger Zahn ist mit „x“ gekennzeichnet.
• Erhaltungswürdiger Zahn mit starken Defekten trägt das Kürzel „ww“.
• Fehlender Zahn ist mit „f“ gekennzeichnet.
Beispiele für Zeile „R“ bzw. „TP“:
Ist ein Zahn beschädigt oder es fehlt, wird in Zeile R die entsprechende Regelversorgung eingetragen z.B. „K“ oder „KV“ für eine Zahnkrone.
Wählen Sie Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wird auch die Zeile zur Therapieplanung TP ausgefüllt. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie sich für eine vollkeramisch verblendete Zahnkrone „KM“ entscheiden.
IV. Voraussichtlige Behandlungskosten
Hier sehen Sie auf einen Blick die voraussichtlichen Behandlungskosten, bestehend aus Honorar für den Zahnarzt einerseits und Material- und Laborkosten andererseits.
V. Kosten bei Wahl der Regelversorgung
Der Bundesausschuss der Krankenkassen legt jährlich Festzuschüsse zum Zahnersatz fest. Ein Festzuschuss in Hohe von 100 % entspricht dabei den Kosten, die durchschnittlich für die Regelversorgung anfallen.
Da Versicherte aber (von Härtefallen abgesehen) einen Eigenanteil übernehmen müssen, zahlt die Krankenkasse lediglich Festzuschüsse je nach Bonusheft in Hohe von 60, 70 oder 75 %.
Hier werden typische Kosten gezeigt, welche für die Regelversorgung bei Ihrem Befund voraussichtlich betragen wurden (entspricht dem Festzuschuss in Hohe von 100 %).
VIII. Befunde für Festausschüsse
Telefon (D)
+49 152 05894214
Telefon (PL)
+48 516 164 639
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