Heil- und Kostenplan für Zahnersatz

Der Kassenzuschuss für Zahnersatz ist immer genehmigungspflichtig.  Bei gesetzlich Krankenversicherten wird dafür ein  standardisiertes Formular verwendet – s.G. Heil- und Kostenplan. Anhand von Informationen über Zustand Ihrer Zähne sowie geplanter prothetischen Behandlung können wir diesen Formular vorbereiten. Sie sollen den ausgefüllten Plan durch Ihren Zahnarzt in Polen abzeichnen lassen. Vor der zahnprothetischen Behandlung muss der Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und genehmigt worden sein. Sobald Sie den Heil- und Kosten­plan einreichen, gilt eine Frist von drei Wochen für die Genehmigung. Manchmal lassen Kranken­kassen die Pläne nach Antragseingang von zahn­ärztlichen Gutachter prüfen. Sobald der von der Krankenkasse bewilligte Plan vorliegt, kann die Behandlung beginnen. Die Bewilligung ist ein halbes Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit soll die Behandlung bei Ihrem Zahnarzt in Polen abgeschlossen werden.

Aufbau des Heil- und Kostenplanes

Ab dem 1. Januar 2023 werden Zahnbehandlungen in Deutschland elektronisch beantragt und genehmigt. Gesetzlich Versicherte bekommen noch Unterlagen, auf denen die geplante Zahnbehandlung beschrieben ist. Für Patienten, welche sich in EU-Ausland zahnärztlich behandeln wollen, akzeptieren die Krankenkassen die Heil- und Kostenpläne in Papierform.

I. Informationen

Hier werden Name und Adresse des behandelten Zahnarztes eingetragen.  Weiter finden sich auch Ihre persönlichen Daten wieder, welche auch auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert sind – Name, Adresse, Geburtsdatum und Krankenkasse.

II. Befund und Behandlungsplan

Hier wird der aktuelle Zustand Ihres Gebisses beschrieben („B“ = Befund, hier steht in Kleinbuchstaben Ihr Zahnstatus). Hinzu kommen Angaben in Großbuchstaben zur geplanten Regelversorgung (Zeile „R“ ) sowie zur davon abweichenden Therapieplanung (Zeile „TP“).

Beispiele für Zeile „B“:
• Ein nicht erhaltungswürdiger Zahn ist mit „x“ gekennzeichnet.
• Erhaltungswürdiger Zahn mit starken Defekten trägt das Kürzel „ww“.
• Fehlender Zahn ist mit „f“ gekennzeichnet.

Beispiele für Zeile „R“ bzw. „TP“:
Ist ein Zahn beschädigt oder es  fehlt, wird in Zeile R die entsprechende Regelversorgung eingetragen z.B. „K“ oder „KV“ für eine Zahnkrone.
Wählen Sie Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wird auch die Zeile zur Therapieplanung TP ausgefüllt. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie sich für eine vollkeramisch verblendete Zahnkrone „KM“ entscheiden.

IV. Voraussichtlige Behandlungskosten

Hier sehen Sie auf einen Blick die voraussichtlichen Behandlungskosten, bestehend aus Honorar für den Zahnarzt einerseits und Material- und Laborkosten andererseits.

Patienteninformation

V. Kosten bei Wahl der Regelversorgung

Der Bundesausschuss der Krankenkassen legt jährlich Festzuschüsse zum Zahnersatz fest. Ein Festzuschuss in Hohe von 100 % entspricht dabei den Kosten, die durchschnittlich für die Regelversorgung anfallen.
Da Versicherte aber (von Härtefallen abgesehen) einen Eigenanteil übernehmen müssen, zahlt die Krankenkasse lediglich Festzuschüsse je nach Bonusheft in Hohe von 60, 70 oder 75 %.
Hier werden typische Kosten gezeigt, welche für die Regelversorgung bei Ihrem Befund voraussichtlich betragen wurden (entspricht dem Festzuschuss in Hohe von 100 %).

VIII. Befunde für Festausschüsse

Der Abschnitt ist für die Krankenkasse reserviert. Sie trägt dort den Festzuschussbetrag ein und vermerkt, ob ein Bonusanspruch besteht und wie hoch er ist. Zu jedem Befund ein Zuschuss. Wenn Sie Ihr Bonusheft in den letzten fünf bzw. zehn Jahren lückenlos geführt haben, steigen die Beträge der Zuschüsse um 10 bzw. 15 Prozent. Es lohnt sich also, regelmäßig (Kalenderjährlich) zur Kontrolle beim Zahnarzt zu gehen und das im Bonusheft bestätigen zu lassen.
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